Grundschule Icker
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Hausaufgabenkonzept
Grundlage: RdErl. D. MK v.16.12.2004 ( SVBl. 2005 S. 76 )
In der Grundschule Icker gelten folgende Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben:
1. Zeitrahmen
Für die Hausaufgaben sollen die Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 und 2 ca. 30 Minuten reine Arbeitszeit bei Zugrundelegung eines durchschnittlich zügigen Arbeitsverhaltens benötigen, die Schülerinnen und Schüler der Klasse 3 und 4 höchstens 60 Minuten.
Dabei kann es möglich sein, das sich für die Klasse 3 und 4 innerhalb der Woche z.B. bei der Anfertigung von Aufsätzen die tägliche Arbeitszeit verschiebt, das Wochenmittel aber eingehalten wird.
Private nachmittägliche Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler ( Sport, Musikunterricht, Einladungen, Einkäufe … ) können nicht berücksichtigt werden.
2. Hausaufgabenheft
Die Führung eines Hausaufgabenheftes ist Pflicht. Hier wird von der Schule zu Schuljahresbeginn eine Sammelbestellung aufgegeben, damit alle Schüler ein Heft mit bereits eingetragenem passendem Datum haben.
2.1. Von Beginn des 1. Schuljahres wird mit den Schülerinnen und Schülern der Gebrauch
eines Hausaufgabenheftes eingeübt. Es wird darauf geachtet, dass die Hausaufgaben, die
an der Tafel stehen, von jedem Kind notiert werden. Täglich werden die Hausaufgaben
ausführlich besprochen sowie die Abschrift gegebenenfalls kontrolliert.
2.2. In der Klasse 2 werden die Hausaufgaben täglich an die Tafel geschrieben sowie
während des Vormittages besprochen. Das selbstständige Abschreiben der Hausaufgaben
wird zunehmend trainiert, das Führen des Hausaufgabenheftes kontrolliert.
2.3. In der Klasse 3 und 4 werden die Hausaufgaben ebenfalls täglich an die Tafel
Geschrieben. Es wird jetzt erwartet, dass die Schülerinnen und Schüler nach einer
Übungsphase diese selbstständig abschreiben. Das Führen des Hausaufgabenheftes wird
von der Lehrkraft nicht mehr kontrolliert.
Da das Hausaufgabenheft auch für wichtige Mitteilungen zwischen Schule und Elternhaus dient, wird mit den Eltern die Absprache getroffen dieses täglich einzusehen.
3. Überprüfung der Hausaufgaben
Die Überprüfung der Hausaufgaben erfolgt in der Regel zeitnah in der nächsten Fachstunde im Rahmen einer gemeinsamen oder individuellen Besprechung oder Sichteinnahme der Lehrkraft.
Hausaufgaben können auch für einen längeren Zeitraum, z.B. in Form eines Wochenplanes für ein einzelnes Fach, gestellt werden. Diese Hausaufgaben werden dann am Ende der Anfertigungszeit kontrolliert.
4. Nicht angefertigte Hausaufgaben
Vergessene Hausaufgaben müssen nachgeholt und spätestens am nächsten Tag unaufgefordert der betr. Lehrkraft vorgelegt werden. Jeder Lehrer trägt die bei ihm vergessenen Hausaufgaben ins Klassenbuch ein.
4.1. Können Hausaufgaben aus vertretbaren Gründen (längerdauernder Arztbesuch, ein
besonderes Fest in der Familie) nicht oder nicht vollständig angefertigt werden, sind die
Eltern angehalten, dies im Hausaufgabenheft zu vermerken. Die Hausaufgaben müssen
dann aber – evtl. in Absprache mit der Lehrkraft – in einem vertretbaren und sinnvollen
Zeitrahmen nachgeliefert werden.
4.2 Kinder, die aus welchen Gründen auch immer, am Schulunterricht nicht teilnehmen,
bekommen eine Prospekthülle auf den Tisch geklebt, in die die Hausaufgaben sowie alle
an diesem Tag durchgenommenen Arbeitsblätter eingeschoben werden. Nach Absprache
mit den Eltern können Hausaufgaben evtl. nachgefordert werden.
4.3. Hausaufgaben, die nicht verstanden worden sind, sollen am nächsten Tag bei der
entspr. Lehrkraft nachgefragt werden. Es wird darum gebeten, aus diesem Grund
Lehrkräfte nicht nachmittags privat anzurufen.
5. Wiederholt fehlende Hausaufgaben
Fehlen die Hausaufgaben wiederholt, werden die Erziehungsberechtigten spätestens nach dem 3. Mal schriftlich benachrichtigt. Dafür füllt die Lehrkraft, die den 3. Eintrag ins Klassenbuch vornimmt, einen entsprechenden Vordruck aus. Dieser muss vom Schüler den Eltern vorgelegt und am nächsten Tag unterschrieben wieder mitgebracht werden. Je nach Erfordernissen spricht die Lehrkraft die Eltern persönlich an, um sich mit ihnen zu beraten.
6. Die Hausaufgaben sollen dem Lernstand eines jeden Schülers entsprechen, damit diese möglichst selbstständig angefertigt werden können. Somit kann Inhalt und Menge individuell dem Lernstand der Schüler angepasst sein. Dieser Aspekt ist besonders bei Schülern von Bedeutung, die zieldifferent beschult werden.
7. Zusätzliche Hausaufgaben im Rahmen einer Wiedergutmachung (s. Schulversprechen / Schulordnung ) oder bei der Ausarbeitung eines Referates oder innerhalb eines Projektes können erteilt werden.
8. Hausaufgaben werden nicht benotet.
9. Fehlerhafte Hausaufgaben müssen berichtigt werden.
10. Abschließend wird festgestellt:
Die Anfertigung von Hausaufgaben hängt sehr von der
individuellen Leistungsbereitschaft,
den häuslichen Gegebenheiten und
den persönlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler
ab.
Tauchen in einem dieser Bereiche Schwierigkeiten auf, ist die Unterstützung von Seiten der Eltern bei der Anfertigung der Hausaufgaben nötig.